26. Apr 2024, Dr. Thomas Hansen
BGH, Urteil vom 9.2.2024 - V ZR 33/23
Wird eine bauliche Veränderung einer sogenannten privilegierten Maßnahme im Sinne des § 20 Abs. 2 WEG verwirklicht, ist typischerweise keine grundlegende Umgestaltung der Wohnungseigentumsanlage anzunehmen.