Unser 3-in-1 Angebot!
Zertifizierter Wohnimmobilienverwalter IHK

Das Kompendium der Wohnimmobilienverwalter

Unser 3-in-1 Angebot!

1.) Erfüllen Sie ihre Fortbildung nach MaBV
2.) Bereiten Sie sich auf die IHK-Prüfung vor
3.) Werden sie "Zertifizierter acadevo Wohnimmobilienverwalter"

Jetzt mit EXKLUSIVEN Prüfungsfallschirm:

Wir stehen hinter Ihnen!
Wenn Sie in der ersten IHK-Prüfung durchfallen, übernehmen wir die Kosten für die zweite Prüfung.

Bereiten Sie sich mit unseren Kursen auf die IHK-Prüfung vor

Kurz und knackig - was Sie von uns erhalten:

  • Unsere Immobilienexperten bereiten Sie umfassend auf alle erforderliche Themengebiete der geplanten Verordnung (ZertVerwV) vor. 
  • Gemäß den offiziellen Erfordernissen bekommen Sie tiefgehende Kenntnisse im Bereich „rechtliche, kaufmännische und technische Grundlagen“ sowie Basiswissen im Themengebiet „Grundlagen der Immobilienwirtschaft“.
  • Das praxisorientierte Training bereitet Sie zielgerichtet auf die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer vor.
  • Außerdem erhalten Sie Unterstützung bei der Anmeldung zur IHK-Prüfung.


Ihre Dozenten:

  • Dr. Thomas Hansen - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
    akkreditierter Prüfer bei der IHK Berlin für den "Zertifizierten Wohnimmobilienverwalter IHK"

  • Ute Missal - Immobilienfachwirtin, Autorin für Fachbücher und Fachartikel in der Immobilienwirtschaft
    akkreditierte Prüferin bei der IHK Mittlerer Niederrhein für den "Zertifizierten Wohnimmobilienverwalter IHK"

  • Stefan Straßburg - Certified European Energy Manager
    Zertifizierter Energieberater IHK

Grundlagen der Immobilienwirtschaft - Grundkenntnisse

  • Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen
  • Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich
  • Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich

Kaufmännische Grundlagen

  • Allgemeine kaufmännische Grundlagen
  • Spezielle kaufmännische Grundlagen
    • Sonderumlagen/Erhaltungsrücklage
    • Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans
    • Vorschüsse, Nachschüsse,  Mahnwesen

Technische Grundlagen

  • Erkennen von Mängeln/Verkehrssicherungspflichten
  • Haustechnik
  • Baustoffe und Baustofftechnologie
  • Erhaltungsplanung
  • Altersgerechte und barrierefreie Umbauten
  • Energetische Gebäudesanierung und Modernisierung
  • Fördermitteleinsatz; Beantragung von Fördermitteln
  • Dokumentation 

Rechtliche Grundlagen

  • Bürgerliches Gesetzbuch
    • Allgemeines Vertragsrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Grundstücksrecht
  • Grundbuchrecht
  • Wohnungseigentumsgesetz
  • Berufsrecht der Verwalter
    • Gewerbeordnung, Makler- und Bauträgerverordnung
    • Rechtsdienstleistungsgesetz
  • Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht
  • Sonstige Rechtsgrundlagen
    • Betriebskostenverordnung, Heizkostenverordnung, Trinkwasserverordnung
    • Energierecht

Prüfungsvorbereitung

Unterstützung bei der Prüfungsanmeldung

Seit dem 01.12.2023 können durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz Wohnungseigentümer prinzipiell einen zertifizierten Verwalter einfordern.

Damit man sich zertifizierter Verwalter nennen darf ist eine Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer erforderlich. Geprüft werden Grundkenntnisse in „Grundlagen der Immobilienwirtschaft“ und vertiefte Kenntnisse in „rechtliche, kaufmännische und technischen Grundlagen“.

Unser Vorbereitungskurs vermittelt Ihnen in jedem der erforderlichen Themengebiete sämtliches Wissen, das laut Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV) des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für die Prüfung erforderlich ist.

3 in 1:

  1. Vorbereitung auf die IHK Prüfung zum "Zertifizierten IHK Wohnimmobilienverwalter"
  2. + Zertifikat "acadevo zertifizierter Wohnimmobilienverwalter"
  3. + MaBV/GewO-Nachweis für drei Jahre

Inhalte:

  • Präzise kuratierte Videoinhalte, die essenzielles Fachwissen vermitteln
  • Bereiten Sie sich optimal vor mit präzisen und essenziellen Testfragen – inklusive fundierter Antworten!
  • Nutzen Sie unsere Lernerfolgskontrollen, um Ihren Fortschritt systematisch zu überwachen und sicherzustellen, dass Sie auf dem besten Weg sind.

Dozenten:

  • Dr. Thomas Hansen - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
    akkreditierter Prüfer bei der IHK Berlin für den "Zertifizierten Wohnimmobilienverwalter IHK"

  • Ute Missal - Immobilienfachwirtin, Autorin für Fachbücher und Fachartikel in der Immobilienwirtschaft
    akkreditierte Prüferin bei der IHK Mittlerer Niederrhein für den "Zertifizierten Wohnimmobilienverwalter IHK"

  • Stefan Straßburg - Certified European Energy Manager
    Zertifizierter Energieberater IHK

Garantie:

  • Die Qualität unserer Bildungsmaßnahmen und das Fachwissen unserer Dozenten legen die Grundlage für Ihren Erfolg.
  • Sollten Sie dennoch beim ersten Mal nicht bestehen, übernehmen wir die Kosten der folgenden Prüfung.

Bereiten Sie sich mit unseren Kursen auf die Prüfung zum "Zertifizierter Wohnimmobilienverwalter IHK" vor

Zertifizierter Wohnimmobilienverwalter IHK

Ab dem 1. Dezember 2023 können sich gemäß § 26a Absatz 1 WEG nur noch zertifizierte WEG-Verwalter nennen. Die Zertifizierung erfolgt durch eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK), die die erforderlichen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kompetenzen nachweist.


Rechtsverordnungen und Fristen

Die Gesetzesnovelle WEMoG ab Dezember 2020 ermöglicht Wohnungseigentümern ab Dezember 2023 die Bestellung eines zertifizierten WEG-Verwalters als Teil der ordnungsgemäßen Verwaltung. Die ZertVerwV gilt seit Dezember 2021 ausschließlich für WEG-Verwaltungen. Beachten Sie die Übergangsfristen bis zum 1. Juni 2024 für bereits bestellte Verwalter.


Juristische Personen und Ausnahmen

Juristische Personen können sich als zertifizierte WEG-Verwalter bezeichnen, wenn ihre Mitarbeiter die Prüfung bestanden haben oder gleichgestellt sind. Ausnahmen gelten für Kleingemeinschaften und bestimmte Berufsabschlüsse.


Anwendungsbereich

Die Regelung betrifft Personen, die unmittelbar mit Wohnungseigentums- verwaltungsaufgaben befasst sind. Leitende Personen ohne direkte Verwaltungsaufgaben und Personen mit untergeordneten Tätigkeiten müssen die Prüfung nicht ablegen.


IHK-Prüfung

Die Prüfung vor der IHK besteht aus schriftlichem und mündlichem Teil. Die Themen umfassen rechtliche, kaufmännische und technische Aspekte. Erfolgreiche Absolventen erhalten ein Zertifikat. Die Prüfungsgebühr variiert je nach IHK.


Vorbereitung und Weiterbildung

Unser Kurs steht Ihnen ab JETZT zur Verfügung.
Mitbewerber bieten ebenfalls Weiterbildungsmöglichkeiten an, bewegen sich aber im oberen Preissegment von 2500,- oder sogar höher.

Wir sind mit unserem Preis UNSCHLAGBAR.

Glasklar erklärt:

  • Welche Neuregelungen gelten?
  • Wie ist die Art und der Umfang der Prüfung gestaltet? 
  • Wie wird die Prüfung bewertet?
  • Welche Ausnahmen von der Prüfungspflicht gibt es? 
  • Was gilt für juristische Personen und Personengesellschaften? 
  • Entfällt nun die Weiterbildungspflicht für zertifizierte Wohnimmobilienverwalter?
  • Wie können Sie sich auf die Prüfung vorbereiten?

Parallel dazu finden Sie hier weitere gesetzliche Informationen: 

Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Zusätzlich erhalten Sie ausführliche Infos zum Thema auf unserer Webseite zum Sachkundenachweis für Wohnimmobilienverwalter

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Als erstes informiert sein!

Was ist ein zertifizierter Wohnimmobilienverwalter?

Als zertifizierter Wohnimmobilienverwalter darf sich jene Person bezeichnen, die vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer durch eine besondere Prüfung bewiesen hat, dass sie über die rechtlichen, technischen und kaufmännischen Kenntnisse verfügt, welche für die Arbeit als Verwalter nötig sind.


Die rechtlichen Grundlagen sind im neuen § 26a Abs. 1 WEG zu finden.

Genaues zu der Prüfung zum zertifizierten Wohnimmobilienverwalter und den Inhalten sind in der Rechtsverordnung geregelt. Jene Verordnung ist am 17.12.2021 veröffentlicht worden. Im Annex zu der Verordnung sind die Inhalte, die Gegenstand der Prüfung für den Verwalter genau aufgeführt.


Zum 1. Dezember 2020 ist die WEG – Reform in Kraft getreten. Daher können Wohnungseigentümer seit dem 1. Dezember 2022 die Bestellung des zertifizierten Wohnimmobilienverwalters als Bestandteil der ordnungsgemäßen Verwaltung verlangen. So ist am 17. Dezember 2021 die Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung ebenfalls neu in Kraft getreten. Diese rechtliche Verordnung umfasst ausschließlich die geltenden WEG-Verwaltungen.

Während die Eigentümer generell ab Dezember 2022 einen zertifizierten Wohnimmobilienverwalter verlangen können, gilt für bei Veröffentlichung der Reform schon bestellte WEG-Verwalter eine verlängerte Frist für den Übergang bis zum 1. Juni 2024.

Gemäß der geltenden Verordnung für die Prüfung zu einem zertifizierten Wohnimmobilienverwalter, ist einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt, wer:

  • eine Befähigung zum Richteramt
  • eine abgeschlossene Ausbildung zur Immobilienkauffrau bzw. zum Immobilienkaufmann hat
  • Kauffrau bzw. zum Kaufmann in der Wohnungs- und Grundstückswirtschaft ist
  • Abschluss zum geprüften Immobilienfachwirt/-in aufweist
  • einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt gemacht hat

Solche Personen können sich als zertifizierte Wohnimmobilienverwalter bezeichnen.

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Die Verordnung über die Zertifizierung von Wohnimmobilienverwaltern

Wo kann ich die Prüfung ablegen?

Die Verordnung für die Prüfung zum zertifizierten Wohnimmobilienverwalter sieht verschiedene Voraussetzungen vor. So nimmt die IHK die Prüfung zum zertifizierten Verwalter ab.

Die einzelnen Kammern können einen gemeinsamen Ausschuss für die Prüfung einrichten. Genaue Vorgaben zu Zusammensetzung und Größe des Prüfungsausschusses enthält diese Verordnung hingegen nicht.

Die Verwalter könnten die besondere Prüfung vor jeder zuständigen IHK ablegen, die die Prüfung anbietet und sind daher nicht an die Kammer des eigenen Wohn- oder Unternehmenssitzes gebunden.

Umfang und Art der Prüfung

Die Prüfung zum zertifizierten Wohnimmobilienverwalter ist generell nicht öffentlich und besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil gem. § 3 ZertVerwV. Die Teilnahme an dem mündlichen Prüfungsteil setzt das Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils voraus.

Die schriftliche Prüfung dauert wenigstens 90 Minuten und kann elektronisch, auf Papier oder einer Mischung aus beiden Arten durchgeführt werden. Alle in der Anlage zur Verordnung bezeichneten Themen können Inhalt der Prüfung sein.

In der mündlichen Prüfung, bei welcher bis zu fünf Personen zugleich geprüft werden können, müssen auf jeden einzelnen Prüfling mindestens 15 Minuten Prüfungszeit entfallen. Thematisch soll sich die mündliche Prüfung insbesondere auf das Recht des Wohnungseigentums beziehen.

Die Prüfungsverfahrensregelung obliegt den zuständigen Kammern bzw. IHKs gemäß Satzung.

Themen der Prüfung

Die Themen, die  Gegenstand der Prüfung zum zertifizierten Wohnimmobilienverwalter sein können, reichen nach § 1 ZertVerwV von den Grundlagen der Immobilienwirtschaft über die rechtlich geltenden Grundlagen wie das Wohnungseigentums- und Mietrecht bis zu technischen und kaufmännischen Themenfeldern.

Die Gegenstände der Prüfung orientieren sich an den Aufgabenbereichen, welche zugleich Gegenstand der Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter gemäß § 34c Abs. 2a der geltenden Gewerbeordnung und in der Bauträger- und Maklerverordnung aufgeführt sind.

In Anlage 1 der Verordnung sind alle Themen, auf welche sich Verwalter für die Überprüfung zum zertifizierten Wohnimmobilienverwalter vorbereiten müssen, genau aufgelistet.

Vorbereitung und Benotung

Eine konkrete Art der Vorbereitung auf die Prüfung für den zertifizierten Wohnimmobilienverwalter sieht die Verordnung nicht vor.

Die Prüfungsleistung wird nicht getrennt benotet, sondern nur als "nicht bestanden" oder "bestanden" bewertet (nach § 5 ZertVerwV), wobei der mündliche und der schriftliche Teil jeweils einzeln mit "bestanden" zu bewerten sind. 

In den beiden Teilen müssen jeweils mindestes 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt werden. 

Die nicht bestandene Prüfung kann dann beliebig oft wiederholt werden, was in § 6 ZertVerwV geregelt ist.