von Renate Schmidt

23. Jan 2026

Bundesrat diskutiert Abschaffung der Verwalterfortbildung – Kritik aus dem Rechtsausschuss

Die Diskussion über eine mögliche Abschaffung der Verwalterfortbildung sorgt in der Branche für Aufmerksamkeit. Der Rechtsausschuss des Bundesrates äußert jedoch deutliche Kritik an entsprechenden Überlegungen – vieles spricht dafür, dass die Weiterbildungspflicht bestehen bleibt.

Die verpflichtende Fortbildung für Wohnimmobilienverwalter nach § 34c GewO und Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) steht aktuell politisch zur Diskussion. Eine Stellungnahme des Rechtsausschusses des Bundesrates zeigt jedoch deutlich: Eine Abschaffung der Weiterbildungspflicht wird kritisch gesehen.

Damit verdichten sich die Hinweise, dass die bestehende Regelung – 20 Zeitstunden Weiterbildung innerhalb von drei Jahren – auch künftig ein zentraler Bestandteil der beruflichen Qualifikation von Immobilienverwaltern bleiben könnte.

Der Hintergrund: Immobilienverwalter sind aktuell verpflichtet, innerhalb von drei Jahren mindestens 20 Zeitstunden Weiterbildung nachzuweisen. Diese Regelung wurde eingeführt, um die Qualität der Immobilienverwaltung zu verbessern und Eigentümer sowie Mieter besser zu schützen.

Mehr Details zur aktuellen politischen Diskussion finden Sie hier:
 Abschaffung der Verwalterfortbildung – Rechtsausschuss des Bundesrates äußert sich kritisch 

Warum die Fortbildungspflicht eingeführt wurde

Die Immobilienverwaltung gehört heute zu den anspruchsvollsten Tätigkeiten im Immobilienbereich. Wohnimmobilienverwalter müssen nicht nur organisatorische Aufgaben übernehmen, sondern auch zahlreiche rechtliche Anforderungen beachten.

Typische Aufgaben sind beispielsweise:

Die Fortbildungspflicht nach der MaBV soll sicherstellen, dass Immobilienverwalter mit den aktuellen gesetzlichen Entwicklungen Schritt halten.

Kritik an einer Abschaffung der Fortbildung

Der Rechtsausschuss des Bundesrates weist darauf hin, dass die Anforderungen an Immobilienverwalter in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind. Gerade durch Reformen im Wohnungseigentumsrecht sowie zunehmende rechtliche Anforderungen sei eine qualifizierte Weiterbildung weiterhin sinnvoll.

Viele Branchenexperten sehen die Fortbildungspflicht daher als wichtigen Baustein für eine professionelle Immobilienverwaltung.

Weiterbildung bleibt für Verwalter wichtig

Unabhängig von politischen Diskussionen bleibt fachliche Weiterbildung für Immobilienverwalter ein entscheidender Erfolgsfaktor im Berufsalltag.

Besonders Themen wie

gehören zu den zentralen Kompetenzfeldern moderner Immobilienverwaltung.

Seminare für Wohnimmobilienverwalter

Auf hausverw.de finden Immobilienverwalter praxisorientierte Online-Seminare, mit denen sich die Fortbildungspflicht gemäß § 34c GewO und MaBV einfach erfüllen lässt.

Die Inhalte sind in übersichtliche Video-Module gegliedert und können zeitlich flexibel bearbeitet werden.

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Fazit

Die Diskussion über eine mögliche Abschaffung der Verwalterfortbildung ist noch nicht abgeschlossen. Die Stellungnahme des Rechtsausschusses zeigt jedoch, dass eine vollständige Abschaffung kritisch bewertet wird.

Für Immobilienverwalter bleibt Weiterbildung daher weiterhin ein wichtiger Bestandteil der beruflichen Praxis – sowohl für die rechtssichere Verwaltung als auch für die eigene fachliche Entwicklung.

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