20 Stunden Pflicht

Wie viele Stunden Weiterbildung müssen Wohnimmobilienverwalter nachweisen?

Die Antwort ist klar: Wohnimmobilienverwalter müssen innerhalb von drei Jahren insgesamt 20 Stunden Weiterbildung absolvieren. Diese Pflicht ergibt sich aus §34c GewO in Verbindung mit der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

In der Praxis ist diese Frage besonders wichtig, weil viele Unternehmen zwar von einer Weiterbildungspflicht gehört haben, aber den konkreten Stundenumfang oder die Einteilung über den Zeitraum nicht sauber einordnen.

Kurzantwort: 20 Stunden Weiterbildung in 3 Jahren – das ist der gesetzliche Umfang für Wohnimmobilienverwalter. Entscheidend ist zusätzlich, dass die Weiterbildung dokumentiert und im Prüfungsfall nachweisbar ist.

Wie viele Stunden Weiterbildung sind vorgeschrieben?

Der gesetzliche Umfang beträgt 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren. Diese Stunden müssen nicht an einem Stück absolviert werden. Sie können auf mehrere Seminare, Webseminare oder Fortbildungen verteilt werden.

Die Grundlagen zur Pflicht selbst finden Sie hier: Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter.


Gelten die 20 Stunden auch für Mitarbeiter einer Hausverwaltung?

Ja, das kann der Fall sein. Nicht nur Inhaber oder Geschäftsführung sind relevant. Auch Mitarbeiter können von der Weiterbildungspflicht betroffen sein, wenn sie in der Praxis verwaltungsbezogene Aufgaben übernehmen.

Gerade hier entsteht häufig ein Missverständnis: Viele gehen davon aus, dass nur der Erlaubnisinhaber weiterbildungspflichtig sei. In der Praxis kann die Pflicht jedoch deutlich weiter reichen.

Praxisrelevant: Unternehmen sollten nicht nur den eigenen Fortbildungsstand, sondern auch den Stand der Mitarbeiter im Blick behalten.

Müssen die 20 Stunden auf einmal absolviert werden?

Nein. Die Stunden können innerhalb des Dreijahreszeitraums auf mehrere Fortbildungen verteilt werden. Genau das macht die Planung in der Praxis einfacher.

Sinnvoll ist es, die Weiterbildung frühzeitig und regelmäßig einzuplanen, statt alle Stunden erst kurz vor Ablauf des Zeitraums zu organisieren.


Warum die Stunden nicht bis zum Ende aufschieben?

In der Praxis prüfen Gewerbe- oder Ordnungsämter häufig auch rückwirkend. Genau deshalb ist es riskant, offene Stunden aufzuschieben. Wer erst kurz vor Ablauf oder sogar erst bei einer Prüfung reagiert, hat oft keinen echten Handlungsspielraum mehr.

Entscheidend ist nicht nur die Anzahl der Stunden, sondern auch der saubere Nachweis. Mehr dazu finden Sie hier: Nachweis der Weiterbildungspflicht.


Online-Seminare erleichtern die Erfüllung der 20 Stunden

Für viele Hausverwaltungen ist Online-Weiterbildung die praktischste Lösung. Sie spart Reisezeit, lässt sich flexibel in den Arbeitsalltag integrieren und ermöglicht eine saubere Dokumentation der Fortbildungsstunden.

Einen Überblick finden Sie hier: Online Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter.


Digitale Kompetenz und KI gehören zunehmend dazu

Weiterbildung umfasst heute nicht nur klassische Fachthemen. Auch digitale Kompetenzen gewinnen an Bedeutung. Viele Mitarbeiter nutzen bereits Suchmaschinen, Textsysteme oder Bürosoftware mit integrierten KI-Funktionen.

Unternehmen sollten deshalb auch passende Schulungen zu KI-Kompetenz und zum sicheren Umgang mit diesen Werkzeugen einplanen: EU-AI-Act Pflichtschulung für Unternehmen.


Und wie ist das bei Immobilienmaklern?

Auch Immobilienmakler unterliegen der gleichen gesetzlichen Weiterbildungspflicht mit 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Den Überblick dazu finden Sie hier: Fortbildung für Immobilienmakler.


Häufige Fragen zu den Weiterbildungsstunden

Wie viele Stunden Weiterbildung müssen Wohnimmobilienverwalter absolvieren?

Wohnimmobilienverwalter müssen innerhalb von drei Jahren insgesamt 20 Stunden Weiterbildung nachweisen.

Gilt die 20-Stunden-Pflicht auch für Mitarbeiter einer Hausverwaltung?

Ja, auch Mitarbeiter können betroffen sein, wenn sie im Unternehmen verwaltungsbezogene Aufgaben übernehmen.

Müssen die 20 Stunden auf einmal absolviert werden?

Nein. Die 20 Stunden können innerhalb des Dreijahreszeitraums auf mehrere Fortbildungen verteilt werden.

Wer kontrolliert die Fortbildungsstunden?

Die Kontrolle erfolgt in der Regel durch Gewerbe- oder Ordnungsämter. In der Praxis werden Nachweise häufig auch rückwirkend verlangt.

Wo finde ich den Überblick zur gesamten Weiterbildungspflicht?

Die zentrale Übersichtsseite finden Sie hier: Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter.

20 Stunden Weiterbildung jetzt planbar erfüllen

Wer die 20 Stunden rechtzeitig auf mehrere Seminare verteilt, erfüllt die gesetzliche Pflicht zuverlässig und verhindert unnötige Risiken bei späteren Prüfungen.