Der zertifizierte Wohnimmobilienverwalter - das müssen Sie jetzt wissen!

Der zertifizierte Wohnimmobilienverwalter

Ab dem 01.12.2022 haben Wohnungseigentümer das Recht und den Anspruch, einen zertifizierten Wohnimmobilienverwalter zu bestellen, der organisatorische und regulatorische Aufgaben erfüllt. 

Schon vorher durften Immobilienbesitzer einen solchen Beauftragten bestellen und bei Unternehmen, die sich auf die Vermietung von Immobilien spezialisiert haben, ist dies schon heute eine gängige Praxis. 

Die große Neuerung besteht darin, dass nun der Anspruch besteht, dass dieser Wohnimmobilienverwalter eine Zertifizierung besitzt, die nachweist, dass er alle erforderlichen Kenntnisse hat.

Wie wird man ein zertifizierter Wohnimmobilienverwalter?

Damit man die Qualifikation als zertifizierter Wohnimmobilienverwalter erlangt, muss man eine Prüfung vor der Industrie - und Handelskammer ablegen, bei der man nachweist, dass man über die nötigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt oder aber eine äquivalente Ausbildung besitzt. 

Von der Prüfungspflicht ist man befreit, wenn man dem zertifizierten Wohnimmobilienverwalter gleichgestellt werden kann. Eine solche Gleichstellung ist dann gegeben, wenn man:

  •  die Befähigung zum Richteramt besitzt
  •  eine Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann oder zum Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft abgeschlossen hat
  •  einen anerkannten Abschluss als geprüfter Immobilienfachwirt erlangt hat
  •  einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt besitzt

Wann dürfen sich juristische Personen und Personengesellschaften als zertifizierter Wohnimmobilienverwalter bezeichnen?

Unternehmen dürfen sich als zertifizierter Wohnimmobilienverwalter bezeichnen, wenn der mit diesen Aufgaben betrauter Angestellter eine Zertifizierung erlangt hat oder eine gleichermaßen qualifizierende Ausbildung abgeschlossen hat. 

Dabei gilt als Beauftragter, wer in Versammlungen oder außerhalb davon Entscheidungen fällt, die das Wohneigentum betreffen. Auch ein freier Mitarbeiter kann diese Rolle im Unternehmen übernehmen.

Eine Besonderheit ist, dass wenn mehrere Mitarbeiter im Unternehmen als zertifizierte Wohnimmobilienverwalter tätig sind, mindestens die Hälfte dieser Mitarbeiter ein gültiges Zertifikat erlangt haben müssen. In diesem Fall dürfen nicht alle Mitarbeiter "nur gleichgestellt sein". 

Wenn dies im Unternehmen nicht gegeben ist, muss die Prüfung zum zertifizierten Wohnimmobilienverwalter, von der Hälfte der Angestellten abgelegt werden. Dabei muss man aber beachten, dass die Zertifizierung personengebunden ist. 

Sollte ein Mitarbeiter mit Zertifikat aus dem Unternehmen ausscheiden, muss eine andere Person mit Zertifikat seinen Platz einnehmen oder es muss eine zusätzliche Prüfung abgelegt werden.

Kann Berufserfahrung angerechnet werden?

Nein, das ist nicht der Fall. Um sicherzustellen, dass alle Zertifikatsinhaber über die nötigen Kenntnisse verfügen, wird die Prüfung unabhängig von der Berufserfahrung verlangt.

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Wichtige Informationen zur Prüfung

Die Prüfung ist nichts ortsgebunden. Wenn Sie also die Prüfung beispielsweise in Frankfurt ablegen, können 

Sie auch in Bayern eine Stelle als zertifizierter Wohnimmobilienverwalter übernehmen. 

Sie können die Prüfung also bei jeder Industrie- und Handelskammer ablegen.

Voraussichtlich werden die ersten Prüfungen im Herbst beginnen. Bis zur Mitte des Jahres sollten die Termine hierfür bekannt gegeben werden. 

Die Prüfung wird voraussichtlich ca. 400 Euro kosten. Des Weiteren muss man aber auch die Kosten für die Vorbereitungskurse beachten und als Arbeitgeber auch die Freistellung der Mitarbeiter mit einberechnen.

In der Prüfung werden die Kenntnisse aus verschiedenen Fachbereichen abgefragt. 

So werden die Grundkenntnisse in Immobilienwirtschaft und weiterführende Kenntnisse in rechtlichen, kaufmännischen und technischen Grundlagen geprüft. 

Dabei wird keine einheitliche Vorbereitung vorgeschrieben, man ist also nicht an einen bestimmten Lehrplan gebunden.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, der 90 Minuten Prüfungsdauer umfasst, und einer 15-minütigen mündlichen Prüfung. 

Dabei ist das Bestehen der schriftlichen Prüfung allerdings Voraussetzung für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung. 

Um die schriftliche Prüfung zu bestehen, müssen in den jeweiligen Themenschwerpunkten mindestens die Hälfte der Fragen korrekt beantwortet werden. Dabei kann man die Themenbereiche untereinander jedoch nicht ausgleichen. 

Diese Vorgabe gilt also für jeden einzelnen Bereich. Auch im mündlichen Teil muss man mindestens die Hälfte der erreichbaren Punkte erzielen, um die Prüfung zu bestehen. 

Während der mündlichen Prüfung soll der Schwerpunkt auf Wohnungseigentumsrecht gelegt werden, es können aber auch Fragen zu den anderen Bereichen gestellt werden.

Nach dem erfolgreichen Abschließen der Prüfung bekommen Sie eine Bescheinigung der IHK, dass Sie die Prüfung abgeschlossen haben und als zertifizierter Wohnimmobilienverwalter tätig sein dürfen. 

Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, bekommt man eine Bescheinigung über den Versuch. Auf dieser Bescheinigung wird man auch darauf hingewiesen, dass man die Prüfung beliebig oft wiederholen darf.

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Voraussetzungen für die Bestellungen eines Wohnimmobilienverwalters

Die Eigentümer der Wohnungen können nur unter bestimmten Voraussetzungen die Einsetzung eines zertifizierten Wohnimmobilienverwalters verlangen. 

So müssen mehr als neun Sondereigentumsrechte bestehen, ein Eigentümer muss als Selbstverwalter eingesetzt worden sein und mehr als ein Drittel der Eigentümer müssen auf die Einsetzung bestehen. 

Sollte durch einen Beschluss ein nicht zertifizierter Wohnimmobilienverwalter bestellt werden, so ist das anfechtbar, wird aber nicht automatisch unwirksam.

Diese Übergangsfrist ist vorgesehen

Da es sich um eine Neuregelung handelt, ist eine Übergangsfrist bis zum 01.06.2024 geplant. In dieser Zeit dürfen Wohnimmobilienverwalter, die bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung ein gesetzt wurde, die Wohnungen auch weiterhin betreuen.

Besteht auch als zertifizierter Wohnimmobilienverwalter die Weiterbildungspflicht?

Ja, im Zuge der Qualitätssicherungsmaßnahmen für Wohnimmobilienverwalter ist weiterhin vorgesehen, dass diese sich regelmäßig weiterbilden müssen. 

Die 2018 eingeführte Weiterbildungspflicht bleibt weiterhin bestehen.

Kann man auch ohne Zertifizierung eine Gewerbeerlaubnis erhalten?

Ja, wenn man zum Beispiel nur Mietobjekte betreut, kann man auch ohne das Zertifikat gewerblich tätig werden. 

Die Gewerbeerlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung setzt keine Zertifizierung voraus.