Die WEG – Reform steht in den Startlöchern!

Endlich ist es soweit und die WEG – Reform befindet sich nun auf der Zielgeraden. 

Für WEG – Verwalter bedeutet das, dass die Neuerungen bereits ab dem 01.11.2020 gelten könnten und es notwendig ist, sich darüber umfassend zu informieren. Diesen Service bieten wir Ihnen in einer Online – Veranstaltung zum Thema „WEG – Reform 2020: Was Sie nun wissen sollten“ im Dezember 2020 an. 

Dennoch liefern wir Ihnen gerne schon heute erste Einblicke in dieses wichtige Themenfeld. Planmäßig sollte die WEG - Reform bereits am 19.06.2020 im Bundestag verabschiedet werden. 

Auf Grund einiger strittiger Punkte innerhalb der Regierungskoalition war dies jedoch nicht möglich und der ursprüngliche Zeitplan konnte nicht eingehalten werden.

In diesem Artikel stellen wir Ihnen die bislang strittigen Aspekte der WEG – Reform vor. Mittlerweile wurde darüber ein Kompromiss geschlossen und die Fraktionen von SPD und Union haben die Einigung darüber bekannt gegeben.


Der Sachkundenachweis für Immobilienverwalter

Ganz besonders umstritten war die Frage, ob die geplante WEG – Reform einen verpflichtenden Sachkundenachweis für gewerbliche Immobilienverwalter mit sich bringen soll.

Diese Frage wurde sowohl zwischen der Union und der SPD als auch in der Öffentlichkeit hitzig diskutiert. 

Zwölf Verbände aus der Immobilienbranche, sowie aus angrenzenden Branchen, hatten dafür in einem Schreiben an Bundestagsabgeordnete für einen verpflichtenden Sachkundenachweis für Immobilienverwalter plädiert und damit argumentiert, dass die WEG – Reform ein idealer Zeitpunkt für die Einführung eines solchen Nachweises sei.

Nun teilte der Verband der Immobilienverwalter Deutschland mit, dass künftig jedem Eigentümer das Recht zusteht einen Sachkundenachweis des Verwalters einzufordern. 

Dies gilt jedoch erst nach einer Übergangszeit von mehr als drei Jahren.

Wichtig zu beachten dabei ist jedoch, dass die Fortbildungspflicht für Immobilienverwalter gem. § 34 c GewO davon unberührt bleibt

So sind Verwalter trotz des Sachkundenachweises weiterhin dazu verpflichtet, sich in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren regelmäßig weiterzubilden.

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Die Befugnisse des Immobilienverwalters

Ebenfalls heftig umstritten war, inwiefern die Befugnisse des Verwalters durch die WEG – Reform erweitert werden sollten. 

So war ursprünglich vorgesehen, dass Immobilienverwalter eigenverantwortlich über Maßnahmen entscheiden können sollen, über die eine Beschlussfassung durch die Eigentümer nicht geboten ist. 

Der nun geschlossene Kompromiss sorgt dafür, dass ein Verwalter, ohne gesonderten Beschluss der Eigentümerversammlung, nur dazu berechtigt ist Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung zu treffen, die von untergeordneter Bedeutung sind und ferner nicht zu erheblichen Verpflichtungen der Wohnungseigentümergemeinschaft führen.

Erleichterungen für bauliche Maßnahmen

Lange wurde darüber diskutiert, wie die Reform bei den vorgesehenen Erleichterungen für bauliche Maßnahmen so überarbeitet werden kann, dass zugleich Eigentümer vor finanzieller Überforderung geschützt bleiben, aber auch Modernisierungsstaus beseitigt werden können.

Geeinigt wurde sich nun darauf, dass bauliche Veränderungen und Modernisierungen mit einfacher Mehrheit beschlossen werden können.

Die Eigentümer müssen dann nur die Kosten tragen, für deren Maßnahme sie auch gestimmt haben. Findet sich eine Zweidrittelmehrheit, die mindestens die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentiert, werden alle Eigentümer mit den Kosten belastet.

Die hier vorgestellten Beschlüsse repräsentieren nur die bislang strittigen Punkte.

Besuchen Sie noch heute unser Online Experten Seminar um umfassend über die anstehenden Neuerungen informiert zu werden und kommen Sie mit Wissensvorsprung zum Erfolg!

Innerhalb der Veranstaltung werden Hintergrund und Verlauf der WEG – Reform vorgestellt sowie auf die genauen Änderungen und den Inhalt des Gesetzesentwurfes eingegangen.


Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Laura Eckert

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