"DER ZERTIFIZIERTE WOHNUNGSIMMOBILIENVERWALTER"

Erfolgreich zertifizierter Wohnimmobilienverwalter werden

Ab dem 01.12.2022 ist es das gute Recht eines jeden Wohnungseigentümers einen zertifizierten Wohnimmobilienverwalter zu verlangen.

Diese Zertifizierung setzt einen Sachkundenachweis voraus. Dies ist eine zentrale Änderung, die die WEG-Reform mit sich bringt. Die zentralen Punkte für die Umsetzung finden sich unter § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG. 

Gewerbliche Voraussetzung für die Ausübung des Berufes des Wohnimmobilienverwalters ist die Zertifizierung nicht. Das bedeutet, dass auch nach dem 01.12.2022 weiterhin noch nicht zertifizierte Personen als Verwalter arbeiten dürfen. 

Sie werden allerdings nach 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO den zertifizierten Wohnimmobilienverwaltern nicht gleichgestellt.

Wer gilt als zertifizierter Wohnimmobilienverwalter?

Als zertifizierter Wohnimmobilienverwalter gilt eine Person, die erfolgreich durch eine entsprechende Prüfung bewiesen hat, dass sie über die nötigen technischen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse verfügt, die ein Wohnimmobilienverwalter für die Ausübung seines Berufes benötigt. 

Die genauen Anforderungen finden sich zum Nachlesen im § 26a Abs. 1 WEG.

Rechtsverordnung für die Zertifizierungsprüfung

Eine Rechtsverordnung regelt die notwendigen Details über die Prüfung und die Inhalte des Zertifikats für Wohnimmobilienverwalter. 

Das Ministerium für Verbraucherschutz und Justiz hat eine vorläufige Verordnung veröffentlicht, welche sich im Laufe des Verfahrens allerdings noch ändern kann.

Der vorläufige Entwurf der Verordnung enthält folgende Inhalte:

Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer

Alleinig die Industrie- und Handelskammer sind für die Prüfung zum zertifizierten Wohnimmobilienverwalter zuständig und dazu berechtigt diese Prüfungen abzunehmen. 

Mehrere Kammern sind berechtigt sich für den Prüfungsausschuss zusammenzuschließen, um ein Gremium gründen zu können. 

Wohnimmobilienverwalter sind dazu berechtigt die nötige Prüfung vor jeder Kammer abzulegen, die diese Art der Prüfungen anbietet. Es besteht keinerlei Bindung an den Wohn- oder Arbeitsort.

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Umfang der Prüfung

Die Prüfung für die Zertifizierung als Wohnimmobilienverwalter findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Geprüft wird sowohl in mündlicher, als auch in schriftlicher Form. 

Die mündliche Prüfung muss mindestens einen Umfang von 15 Minuten haben. Der schriftliche Teil der Prüfung hingegen ist deutlich länger. 

Mit 90 Minuten entfällt auf ihn deutlich mehr Zeit. Dieser Teil kann schriftlich auf Papier, elektronisch, oder mit einer Mischung aus beiden Varianten erfolgen. 

Alle drei Möglichkeiten sind dabei zulässig.

Inhalte der Prüfung

Die Themen der Prüfung sind ausgesprochen weit gefächert. Beginnend bei den Grundlagen der Immobilienwirtschaft reichen sie bis hin zu den rechtlich wissenswerten Themen wie dem Wohneigentumsrecht. 

Einen großen Teil der Prüfung nimmt ebenso das Mietrecht ein, da die zertifizierten Verwalter in ihrer späteren beruflichen Tätigkeit als Verwalter des Öfteren damit konfrontiert sein werden. 

Auch die kaufmännischen Grundlagen, die dieser Beruf mit sich bringt, kommen nicht zu kurz in der Prüfung. Den Abschluss bilden technische Inhalte, die geprüft werden. 

Im Verordnungsentwurf findet sich eine genaue Liste der Themen, die es für die Prüfung zum zertifizierten Wohnimmobilienverwalter zu erlernen, gilt.

Eine zwingende Art der Vorbereitung für diese Prüfung ist nicht vorgeschrieben. 

Häufig formen sich über die Industrie- und Handelskammern Lerngruppen. Die Kammern sind häufig gerne bereit im Rahmen des Datenschutzgesetzes bei der Vermittlung unter den Mitprüflingen zu helfen. 

Es lohnt sich auf jeden Fall dies bei der Anmeldung zur Prüfung anzusprechen.

Bewertung der Zertifizierungsprüfung

Die Bewertung der Zertifizierungsprüfung erfolgt nicht differenziert, sodass am Ende lediglich ein bestandenes oder ein nicht bestandenes Ergebnis steht, keine Note. 

Bei nicht bestehen dieser Prüfung ist es möglich beliebig viele neue Versuche einzugehen, um ein Bestehen zu erreichen. 

Die Prüfung wird dann als bestanden gewertet, wenn der Prüfungsausschuss am Ende der Prüfung die Einschätzung trifft, dass der Prüfling die notwendigen Kenntnisse für die Ausübung des Berufes als Wohnimmobilienverwalter besitzt. 

Die Einschätzung muss dabei in allen drei Bereichen positiv enden: dem kaufmännischen Teil, dem rechtlichen Teil und dem technischen Teil.

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Befreiung von der Prüfungspflicht

Es gibt tatsächlich einige Ausnahmen von der Prüfungspflicht zum zertifizierten Wohnimmobilienverwalter. 

Hierunter fallen Volljuristen, Immobilienkaufleute und Personen mit einem akademischen Studium mit Immobilienrechtlichem Schwerpunkt müssen die Prüfung nicht absolvieren um als zertifizierter Wohnimmobilienverwalter arbeiten zu können. 

Diese Berufe sind nach dem erfolgreichen Berufsabschluss dem Zertifikat gleichgestellt. 

Diese Personen können also von Wohnungseigentümern als zertifizierter Wohnimmobilienverwalter bestellt werden, um den rechtlichen Anspruch zu erfüllen. 

Es besteht für diesen Personenkreis keine Prüfungspflicht, um die Qualifikation zu besitzen. 

Möchten Personen mit den oben genannten Abschlüssen allerdings eine Zertifizierung erhalten müssen auch sie diese Prüfung ordnungsgemäß ablegen und bestehen.

 

Juristische Personen als Wohnimmobilienverwalter?

Es gibt einige spezielle Regelungen, die die Verordnung vorsieht. 

Diese enthalten zum Beispiel Inhalte für Verwaltungsunternehmen, die als juristische Personen oder als Personengesellschaften in diesem Bereich tätig sind.

Laut dieser Regelungen dürfen sich juristische Personen erst dann als zertifizierter Wohnimmobilienverwalter bezeichnen, wenn alle Mitarbeiter, die unmittelbar mit der WEG-Verwaltung beschäftigt sind, eine erfolgreiche Prüfung zum zertifizierten Wohnimmobilienverwalter abgelegt haben.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Hälfte der Beschäftigten, die mit der WEG-Verwaltung beschäftigt sind, die Prüfung erfolgreich abgelegt haben, während die andere Hälfte der Beschäftigten zu dem Kreis der von der Prüfungspflicht befreiten Personengruppen zählt.

Prüfungskosten

Die Kosten, die für die Prüfung zum zertifizierten Wohnimmobilienverwalter anfallen, belaufen sich auf ungefähr 400 Euro.

Die derzeitige Rechtslage zeigt, dass auf Wohnimmobilienverwalter und Wohnimmobilienverwalterinnen starke Veränderungen und vielfältige Pflichten zukommen werden. 

Wir wollen Ihnen dabei helfen diesen Verpflichtungen unkompliziert nachzukommen und sich dabei bestmöglich auf eine potentielle Prüfung zum zertifizierten Wohnimmobilienverwalter vorzubereiten.

Sobald es dazu nähere Informationen gibt, informieren wir Sie unverzüglich.

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