MaBV einfach erklärt

MaBV für Wohnimmobilienverwalter einfach erklärt

Die Makler- und Bauträgerverordnung, kurz MaBV, ist ein zentraler Bestandteil der rechtlichen Grundlagen für Wohnimmobilienverwalter. In der Praxis wird sie häufig zusammen mit §34c GewO genannt, weil beide Regelwerke eng miteinander verbunden sind.

Für Wohnimmobilienverwalter ist die MaBV vor allem deshalb relevant, weil sie die Anforderungen an die Weiterbildung konkretisiert. Wer die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und bei Prüfungen keine unnötigen Risiken eingehen möchte, sollte die grundlegende Bedeutung der MaBV kennen.

Wichtig: Die MaBV ersetzt nicht die gesetzliche Grundlage aus §34c GewO, sondern ergänzt und konkretisiert sie. Gerade in der Weiterbildungspflicht spielen beide Regelwerke zusammen.

Was ist die MaBV überhaupt?

Die Makler- und Bauträgerverordnung ist eine ergänzende Verordnung zum Gewerberecht. Sie enthält Vorgaben für bestimmte gewerbliche Tätigkeiten, darunter auch für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter.

Im Zusammenhang mit der Weiterbildung ist die MaBV deshalb wichtig, weil sie den rechtlichen Rahmen mitprägt, innerhalb dessen die Fortbildungspflicht umgesetzt und kontrolliert wird.


Warum ist die MaBV für Wohnimmobilienverwalter wichtig?

Viele Wohnimmobilienverwalter kennen zwar die Pflicht zur Weiterbildung, ordnen aber die Rolle der MaBV nicht sauber ein. Genau darin liegt ein typisches Problem: Wer nur „20 Stunden Weiterbildung“ im Kopf hat, übersieht oft, dass es auch auf fachliche Relevanz, Nachweisbarkeit und korrekte Dokumentation ankommt.

Die MaBV ist deshalb wichtig, weil sie deutlich macht, dass Weiterbildung nicht nur formal absolviert, sondern auch inhaltlich passend und im Zweifel prüffest nachweisbar sein muss.


Wie hängt die MaBV mit der Weiterbildungspflicht zusammen?

Die Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter ergibt sich aus dem Zusammenspiel von §34c GewO und MaBV. Während §34c GewO die gewerberechtliche Grundlage bildet, wird die praktische Ausgestaltung der Fortbildungspflicht durch die MaBV näher eingeordnet.

Das bedeutet in der Praxis:

Einen Überblick über die Pflicht selbst finden Sie hier: Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter.


Was wird in der Praxis häufig falsch verstanden?

Typisch ist die Annahme, dass jede beliebige Schulung automatisch geeignet sei. In der Praxis ist jedoch entscheidend, dass die Weiterbildung inhaltlich zur Tätigkeit passt und im Prüfungsfall nachvollziehbar dokumentiert werden kann.

Ein weiterer Irrtum ist die Hoffnung, dass die Pflicht irgendwann entfällt oder bei Prüfungen nur die unmittelbare Gegenwart betrachtet wird. Tatsächlich werden Nachweise bei behördlichen Prüfungen häufig auch rückwirkend verlangt.

Gerade weil Prüfungen in der Praxis häufig rückwirkend erfolgen, sollten Fortbildungen nicht bis zum Ende des Zeitraums aufgeschoben werden.

Gilt das auch für Mitarbeiter?

Ja, auch Mitarbeiter einer Hausverwaltung können von der Weiterbildungspflicht betroffen sein. Entscheidend ist nicht nur die formale Stellung im Unternehmen, sondern die tatsächliche Tätigkeit im Alltag.

Wer an verwaltungsbezogenen Aufgaben mitwirkt, sollte daher nicht vorschnell davon ausgehen, dass ihn die Fortbildungspflicht nicht betrifft.

Das gilt übrigens zunehmend auch für digitale Kompetenzthemen. Viele Mitarbeiter nutzen bereits heute Werkzeuge mit KI-Funktionen, ohne dies bewusst als KI-Nutzung wahrzunehmen. Unternehmen sollten deshalb auch entsprechende Schulungen mitdenken: EU-AI-Act Pflichtschulung für Unternehmen.


Und wie ist das bei Immobilienmaklern?

Auch Immobilienmakler unterliegen der gleichen gesetzlichen Weiterbildungspflicht. Wenn Sie beide Zielgruppen im Blick haben, finden Sie hier den passenden Überblick: Fortbildung für Immobilienmakler.


Häufige Fragen zur MaBV für Wohnimmobilienverwalter

Was bedeutet die MaBV für Wohnimmobilienverwalter?

Die Makler- und Bauträgerverordnung ergänzt die Vorgaben aus §34c GewO und ist für Wohnimmobilienverwalter besonders im Zusammenhang mit der Weiterbildungspflicht relevant.

Wie hängt die MaBV mit der Weiterbildungspflicht zusammen?

Die MaBV konkretisiert die Anforderungen an die Weiterbildung. Sie hilft bei der Einordnung, welche Fortbildungen relevant sind und wie diese im Prüfungsfall dokumentiert werden sollten.

Müssen auch Mitarbeiter einer Hausverwaltung die MaBV beachten?

Ja, wenn Mitarbeiter unmittelbar mit verwaltungsbezogenen Aufgaben befasst sind, kann die Weiterbildungspflicht auch für sie relevant sein.

Kann die MaBV bei Prüfungen rückwirkend relevant werden?

Ja. Bei behördlichen Prüfungen werden Weiterbildungsnachweise häufig auch rückwirkend angefordert. Deshalb sollten Unterlagen sauber dokumentiert und aufbewahrt werden.

MaBV verstehen und Weiterbildung rechtzeitig planen

Wer die MaBV sauber einordnet, versteht auch die Weiterbildungspflicht besser und vermeidet unnötige Risiken bei späteren Prüfungen.